Teile Deinen smart einfach mit Freunden und Bekannten und lege optional einen Minutenpreis fest. Wie das funktioniert, erfährst du hier.
smart „ready to share“ ist in ganz Deutschland, Italien, Frankreich und Spanien verfügbar.
Voraussetzung dafür ist, dass dein smart über das „ready to“-Modul[1] als Hardware verfügt.
Das digitale Zugangssystem ist millionenfach bei SHARE NOW (ehemals car2go) erfolgreich im Einsatz gewesen. So ist sichergestellt, dass nur eingeladene Nutzer deinen smart öffnen können – und auch nur dann, wenn du die jeweilige Buchung freigegeben hast.
Darüber hinaus kann auch mit dem hinterlegten Schlüssel das Fahrzeug nur dann gestartet werden, wenn die zusätzliche elektronische Wegfahrsperre vom autorisierten Nutzer per App entsperrt wurde.
Deine eigene Versicherung wird nicht berührt: Unabhängig von deiner bestehenden Versicherung ist jede Fahrt eines eingeladenen Nutzers mit smart „ready to share“ über den Zusatzschutz der HDI-Versicherung kostenlos abgesichert. Für die Regulierung gibt es eine eigene Schadenshotline unter der Telefonnummer 040 361 50 28 4
Das entscheidest du: Nur, wer von dir eingeladen wurde, kann überhaupt Buchungsanfragen stellen. Und nur, wenn du diese Anfrage auch bestätigst, wird dein smart im gebuchten Zeitraum für den jeweiligen Nutzer freigeschaltet.
Bitte stelle sicher, dass eingeladene Nutzer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
Wenn du smart „ready to share“ nutzen möchtest, solltest du deinen smart für die Zeiträume natürlich auf einem für die Nutzer frei zugänglichen Platz abstellen.
Achte bitte darauf, nicht in einer Tiefgarage zu parken: Dort kann dein smart momentan noch nicht eindeutig geortet werden. Außerdem benötigt der Nutzer ein 3G Netzsignal für sein Smartphone.
Datenschutz und Informationssicherheit sind für Mercedes-Benz von zentraler Bedeutung. Für den Umgang mit Mitarbeiter- und Kundendaten gilt eine verbindliche Konzernrichtlinie zum Datenschutz. Diese entspricht den Anforderungen der Europäischen Datenschutzrichtlinie und stellt die Einhaltung der Prinzipien der weltweit geltenden nationalen und internationalen Datenschutzgesetze sicher.
Die Einhaltung dieser Vorgaben wird vom Konzernbeauftragten für den Datenschutz sichergestellt. Zur Gewährleistung der Datensicherheit sind technische und organisatorische Maßnahmen implementiert, die fortlaufend weiterentwickelt werden.