Anbieter – Produktseite:
Mercedes-Benz Österreich GmbH
Mercedes-Benz Platz 1
A-5301 Eugendorf
Tel: 0800 1886 00
E-Mail: mbcc-aut@mercedes-benz.com
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UID-Nummer: ATU33823707
Firmenbuchnummer: FN 67524a
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
Anwendbare Rechtsvorschriften: Gewerbeordnung (GewO): www.ris.bka.gv.at
Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg
Fachgruppe: Fahrzeughandel
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Anbieter – Leasing-, Finanzierungs- und Versicherungsangebote:
Mercedes-Benz Financial Services Austria GmbH
Mercedes-Benz Platz 1
A-5301 Eugendorf
Tel.: 0800 1886 00
E-Mail: mbcc-aut@mercedes-benz.com
Geschäftsführung: Thomas Mann / Drazen Ivancic / Mario Gloger
UID-Nummer: ATU45157100
Firmenbuchnummer: 173282b
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
Anwendbare Rechtsvorschriften: GewO, BWG, FM-GWG www.ris.bka.gv.at
Kammer/Berufsverband: Wirtschaftskammer Salzburg
Fachgruppe/Berufszweig: Finanzdienstleister, Versicherungsmakler und Berater in Vers. angelegenheiten, Fahrzeughandel
Mitglied des Verbandes Österr. Leasingunternehmungen
Mitglied beim Kreditschutzverband 1870
Anbieter – Bank:
Mercedes-Benz Bank GmbH
Mercedes-Benz Platz 1
A-5301 Eugendorf
Geschäftsführung: Thomas Mann / Mag. Markus Gschladt / Mag. René Österreicher
Tel.: 0800 1886 00
Fax: +43 (0) 662 851616 190
E-Mail: mbcc-aut@mercedes-benz.com
UID: ATU15361105
Firmenbuchnummer: 116164 f
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
Hauptgeschäftstätigkeit: Kreditinstitut gemäß § 1 Abs 1 Bankwesengesetz (BWG)
Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht, Bereich Banken- und Wertpapieraufsicht
Otto-Wagner-Platz 5
A-1090 Wien
www.fma.gv.at
Kammer/Berufsverband: Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Bank und Versicherung
Wiedner Hauptstraße 63
A-1040 Wien
Anwendbare Rechtsvorschriften und Zugang dazu insbesondere das Bankwesengesetz (BWG in der geltenden Fassung), sowie das FM-GWG.
www.ris.bka.gv.at
Für smart control Dienste und für das smart connected Portal:
Mercedes-Benz Group AG
Mercedesstraße 120
70372 Stuttgart
Number: 00800 2 77 77 777
E-Mail: cs.deu.smart@cac.smart.com
Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart Nr.: HRB 19 360,
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 81 25 26 315
Vertreten durch den Vorstand: Ola Källenius (Vorsitzender), Martin Daum, Renata Jungo Brüngger, Wilfried Porth, Markus Schäfer, Britta Seeger, Hubertus Troska, Harald Wilhelm; Vorsitzender des Aufsichtsrates: Martin Brudermüller
Urheberrecht
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Produkte und Preise
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Handelsmarken
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d. Wir bitten Sie, Ihre Ansprüche oder Erklärungen nach Möglichkeit an die nachstehende Kontaktadresse zu richten: kundenrechte_mb@mercedes-benz.com
e. Sind Sie der Ansicht, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verstoße gegen gesetzliche Vorgaben, haben Sie das Recht zur Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
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b. In den folgenden Ländern besteht aus der Sicht der EU ein den EU-Standards entsprechendes angemessenes Schutzniveau für die Verarbeitung personenbezogener Daten (sog. Angemessenheitsbeschluss): Andorra, Argentinien, Kanada (eingeschränkt), Färöer-Inseln, Guernsey, Israel, Isle of Man, Japan, Jersey, Neuseeland, Schweiz, Südkorea, Uruguay, Vereinigtes Königreich. Mit Empfängern in anderen Ländern vereinbaren wir die Anwendung von EU-Standardvertragsklauseln, von verbindlichen Unternehmensregelungen oder andere zulässige Mechanismen, um entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ein „angemessenes Schutzniveau“ zu schaffen. Informationen hierzu stellen wir Ihnen gerne über die in vorstehender Ziffer 9.d. genannten Kontaktdaten zur Verfügung.
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Stand: Mai 2022
Das neue Verfahren für Verbrauch- und Abgastests WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) sorgt für mehr Transparenz und ersetzt sukzessive den NEFZ (Neuen Europäischer Fahrzyklus). Der WLTP wird für alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtend - weitere Staaten prüfen eine Einführung zu einem späteren Zeitpunkt.
Ab dem 01. September 2017 wurde mit dem WLTP ein neues Verfahren für Verbrauchs- und Abgastests eingeführt, das näher am realen Fahrgeschehen orientierte Testergebnisse liefern soll als der bisherige NEFZ. Alle neu entwickelten Fahrzeuge bzw. mit neuen Aggregaten ausgestatteten Fahrzeuge werden seit September 2017 nach WLTP zertifiziert. Ab September 2018 gilt die WLTP-Regularie dann für alle weiteren neu zuzulassenden Fahrzeuge. Entsprechend wird smart das Pkw-Portfolio bis August 2018 auf WLTP zertifizieren. In der Übergangsphase werden parallel Fahrzeuge mit WLTP und NEFZ angeboten. Des Weiteren wird es einen mit den Randbedingungen des WLTP abgeleiteten NEFZ-Verbrauchswert geben, welcher auch höher ausfällt. Dieser wird bis 2020 in den Verkaufsunterlagen zu finden sein.
WLTP | NEFZ | |
---|---|---|
Starttemperatur | kalt | kalt |
Zyklusdauer | 1.800 s | 1.180 s |
Standzeit | 242 s | 267 s |
Stoppanteil | 13,4% | 22,6% |
Distanz | 23.262 m | 10.931 m |
Höchstgeschwindigkeit | 131,3 km/h | 120 km/h |
Durchschnittsgeschwindigkeit | 46,5 km/h | 33,35 km/h |
Sonderausstattung des individuellen Modells | werden berücksichtigt für Gewicht, Aerodynamik, Rollwiderstand, Bordnetzbedarf; ohne Klimaanlage | bleiben außer Reifen unberücksichtigt; ohne Klimaanlage |
Temperatur | 23°C | 25 +/- 5°C |
Die Einführung des WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure) sorgt für mehr Transparenz hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs. Kunden profitieren vom WLTP, weil er einen realistischeren Vergleichsmaßstab für die Verbrauchs- und Emissionswerte verschiedener Fahrzeugmodelle liefert. Allerdings werden sich durch die anderen Randbedingungen auch die CO2- und Verbrauchswerte verändern: Ein technisch identisches Fahrzeug hat im WLTP prozessbedingt einen numerisch höheren CO2- und Verbrauchswert als im NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Dies liegt z.B. an der Berücksichtigung von Sonderausstattungen und verschärften Randbedingungen im neuen Zyklus.
Da im WLTP die individuelle Ausstattung der Fahrzeuge berücksichtigt wird, sind die Werte exakter als im NEFZ, quasi fahrzeugspezifisch. Am bisherigen Alltagsverbrauch ändert dies nichts.
Ab September 2017 wird ein neues Verfahren für Verbrauchs- und Abgastests in der Automobilindustrie eingeführt, alle neu zertifizierten Fahrzeugtypen werden nach WLTP geprüft. Parallel wird weiterhin der NEFZ-Verbrauchswert ermittelt und als allein gültiger Verbrauchswert in den Werbeunterlagen ausgewiesen.
Bis September 2018 wird smart sukzessive das Portfolio nach WLTP zertifizieren. Ab diesem Zeitpunkt werden die neuen WLTP-Werte voraussichtlich in allen Verkaufs-unterlagen und weiteren Publikationen angegeben. Auslaufmodelle werden mit NEFZ-Verbrauch ausgewiesen.
Der WLTP hat die weltweite Harmonisierung der Testverfahren zum Ziel. Er soll näher am realen Fahrgeschehen orientierte Testergebnisse liefern als das NEFZ-Verfahren. Gebrauchtfahrzeuge sind von dieser Umstellung nicht betroffen, diese werden weiterhin ihre zertifizierten NEFZ-Werte behalten. Bis mindestens Ende 2020 werden für alle Fahrzeuge sowohl WLTP- als auch NEFZ-Werte ermittelt. Diese sind ab der jeweiligen Fahrzeugzertifizierung parallel in den Fahrzeugpapieren zu finden. Ab 2021 sind die ermittelten WLTP-Messwerte die einzigen Verbrauchs- und Emissionsmesswerte für alle Pkw, sofern der jeweilige EU-Staat sein Steuersystem angepasst hat. Die eigentlichen Test-Phasen des WLTP werden mit WLTC abgekürzt und sind in drei Klassen aufgeteilt. Beinahe alle Pkw werden im WLTC Klasse 3 (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Cycle) getestet, die für alle Personenkraftwagen gilt, die über ein Leistungsgewicht von mehr als 34 kW/t (46 PS/t Leergewicht) verfügen.
Dank des WLTP haben smart Kunden fahrzeugspezifische Verbrauchswerte zur Hand, die realistischer sowie transparenter sind. Die hersteller- und modellübergreifende Vergleichbarkeit bleibt bestehen, ermittelte Verbräuche sind jedoch näher am Alltag und berücksichtigen differenziertere Faktoren als der NEFZ. smart befürwortet sowohl einen neuen, realistischeren Labortest als auch Messungen auf der Straße. Das schafft mehr Klarheit, Transparenz und Sicherheit für smart Kunden. Mit der Einführung von WLTP und RDE (Real Driving Emissions) wird ein wichtiger Schritt in diese Richtung unternommen.
Kunden werden zukünftig über die Auswahl an Sonderausstattungen den CO2-Wert ihres Fahrzeugmodells genauer ermitteln können als bisher. Um für Klarheit und höchstmögliche Transparenz zu sorgen, wird smart die Phasen der WLTP-Einführung aktiv begleiten und Händler und Kunden gezielt informieren. Dazu wird auch eine neue Form der ausstattungsbezogenen Anzeige gehören: vom Modell mit dem niedrigsten Energiebedarf bis hin zur Version mit dem höchsten Energiebedarf. Numerisch erstreckt sich diese Spreizung von „WLTP Low“ (minimale Sonderausstattung) bis hin zu „WLTP High“ (maximale Sonderausstattung).
Erfahren Sie das Emissionsverhalten Ihres Fahrzeugs unter realen Bedingungen.
Der Begriff Real Driving Emissions (RDE), beschreibt das reale Abgas-Emissionsverhalten von Autos, Lastwagen und Bussen im alltäglichen Gebrauch. Bisher fanden Abgasmessungen zur Typengenehmigung ausschließlich auf Prüfständen statt. Seit Inkrafttreten der Gesetzgebung RDE (EU) 427/2016 im März 2016 sind Emissionen innerhalb eines definierten Rahmens auch im realen Fahrbetrieb zu messen. Zusammen mit den seit September 2017 einzuhaltenden RDE Grenzwerten im realen Fahrbetrieb, ist dies ein bedeutender Schritt in eine sauberere und schadstoffärmere automobile Zukunft.
Die RDE-Ergebnisse unserer smart Fahrzeuge, die sowohl von uns als Hersteller, als auch durch unabhängige, staatlich geprüfte technische Dienste erhoben wurden, können Sie unter Angabe der PEMS-Test-Familie Ihres smart Fahrzeugs hier (https://www.acea.be/publications/article/access-to-euro-6-rde-monitoring-data) anfordern.
Baureihe | CO2-Emission min. (kombiniert) | CO2-Emission max. (kombiniert) | Reichweite min. | Reichweite max. | Stromverbrauch min. | Stromverbrauch max. |
---|---|---|---|---|---|---|
smart fortwo 52 kW | 131 g/km [1] | 142 g/km [1] | ||||
smart fortwo 66 kW | 128 g/km [1] | 139 g/km [1] | ||||
smart EQ fortwo | 0 g/km [1] | 0 g/km [1] | 120 km [1] | 135 km [1] | 15,6 kWh/100 km [1] | 17,7 kWh/100 km [1] |
smart fortwo cabrio 52 kW | 135 g/km [1] | 145 g/km [1] | ||||
smart fortwo cabrio 66 kW | 132 g/km [1] | 145 g/km [1] | ||||
smart EQ fortwo cabrio | 0 g/km [1] | 0 g/km [1] | 119 km [1] | 132 km [1] | 16 kWh/100 km [1] | 17,8 kWh/100 km [1] |
smart forfour 52 kW | 135 g/km [1] | 145 g/km [1] | ||||
smart forfour 66 kW | 132 g/km [1] | 139 g/km [1] | ||||
smart EQ forfour | 0 g/km [1] | 0 g/km [1] | 116 km [1] | 130 km [1] | 16,3 kWh/100 km [1] | 18,3 kWh/100 km [1] |
Die Abkürzung WLTP steht für Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicle Test Procedure und ist ein Prüfverfahren, das Verbrauchs- und Abgaswerte eines Fahrzeugs auf einem Rollenprüfstand ermittelt. Seit dem 01. September 2017 wird der WLTP schrittweise eingeführt und ersetzt das vorherige Prüfverfahren NEFZ.
Der WLTP ist durch seine dynamische Ausrichtung deutlich näher am tatsächlichen Fahrgeschehen als bisher. Der WLTP zeichnet sich durch deutlich höhere Beschleunigungen sowie ein wesentlich dynamischeres Fahrprofil aus. Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 131 km/h angehoben, die Durchschnittsgeschwindigkeit steigt auf 47 km/h.
Die Fahrzeit verlängert sich um 10 Minuten, der Anteil an auf der Rolle abgebildeten Autobahnfahrten wird höher, gleichzeitig werden Standzeiten verkürzt. Die Fahrtstrecke verdoppelt sich auf 23 Kilometer.
Die Schaltpunkte werden fahrzeug- sowie antriebsstrangspezifisch im Vorfeld berechnet. Alle Sonderausstattungen, die einen Einfluss auf die Fahrzeugaerodynamik, den Rollwiderstand oder die Fahrzeugmasse haben, fließen künftig in die Bewertung ein. Der Stromverbrauch von Komfortfunktionen führt ebenfalls zu einem Aufschlag im CO2-Wert. Ausgenommen ist in der ersten Stufe des WLTP nur die Klimaanlage. Mit dem WLTP soll ein weltweit verbindlicher Standard eingeführt werden.
Die EU-Länder gehen dabei voran. Das hilft, den Kraftstoffverbrauch und die Schadstoffemissionen von Fahrzeugen verschiedener Hersteller miteinander zu vergleichen. Zudem tragen die Standards dazu bei, dass Behörden die Einhaltung der gesetzlichen Abgas-Grenzwerte – von Kohlenwasserstoff (HC) über Kohlenmonoxid (CO), Stickoxide (NOx) bis hin zu Partikeln – überprüfen können.
Die Fahrzyklen des WLTP heißen WLTC – Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Cycle. Für unterschiedliche Fahrzeugtypen wurden im WLTP drei unterschiedliche Fahrzyklen entwickelt, die dem jeweiligen Leistungsgewicht Rechnung tragen. Der überwiegende Teil der in der EU zugelassenen Pkw, die über ein Leistungsgewicht von mehr als 34 kW/t (46 PS/t) verfügen, werden dem WLTC Klasse 3 zugeordnet. Der Testzyklus für Fahrzeuge der Klasse 3 setzt sich aus vier Teilen zusammen – Low, Medium, High, Extra High. Diese simulieren den Fahrzeugbetrieb inner- und außerstädtisch sowie auf Schnellstraßen und Autobahnen.
Der NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ist der aktuell gültige Prüfzyklus für Pkw. Mit dem Ziel, Kunden herstellerübergreifend vergleich- und reproduzierbare Werte zur Verfügung zu stellen, trat 1970 der erste europäische Fahrzyklus in Kraft. 1992 wurde dieser über den Stadtverkehr hinaus erweitert. Das Durchschnittstempo des NEFZ ist mit 34 km/h gering, ebenso die Beschleunigungsvorgaben und die Maximalgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Zykluszusammensetzung entspricht nicht mehr der aktuellen durchschnittlichen Verteilung unterschiedlicher Streckenanteile.
Weder Aerodynamik und Gewicht noch der Energieverbrauch von Zusatzausstattungen und Komfortfunktionen wie Klimaanlage, Radio oder Sitzheizung fließen in die Messung mit ein. Hinzu kommen technologische Parameter, die Abweichungen begünstigen.
Die Start-Stopp-Technologie etwa hat im NEFZ einen relativ hohen Einfluss, da der NEFZ einen hohen Anteil an Standzeiten hat. Bei Fahrzeugen mit Schaltgetrieben werden keine fahrzeugspezifischen Parameter bei der Ermittlung der Schaltzeitpunkte berücksichtigt.
Dies kann im Vergleich zum Realbetrieb zu großen Verbrauchsabweichungen führen. Aufgrund des kontinuierlichen technischen Fortschritts ist der NEFZ nicht mehr zeitgemäß und inzwischen überholt.
RDE steht für Real Driving Emissions und ist ein Straßentest zur Überprüfung von Schadstoffemissionen. Sie beschreiben das unter realen Bedingungen auf der Straße geprüfte Emissionsverhalten von Fahrzeugen. Bisher fanden Abgasmessungen zur Typengenehmigung ausschließlich auf Prüfständen statt. Seit März 2016 sind Emissionen innerhalb eines definierten Rahmens auch im realen Fahrbetrieb zu messen. Gemessen werden mittels eines PEMS-Geräts (Portable Emissions Measurement System) Stickoxid- (NOx) sowie Kohlenstoffmonoxid-Emissionen (CO). Später werden auch die Partikelemissionen ermittelt. Es besteht dabei kein festgelegter Zyklus, gefahren und gemessen wird im realen Alltagsverkehr unter Einhaltung der StVO. Die Fahrzeuge werden zwischen 90 und 120 Minuten auf öffentlichen Straßen bewegt, zu jeweils einem Drittel innerorts, außerorts und auf der Autobahn. Für die Stadt ist eine Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen 15 und 30 km/h vorgesehen, auf der Autobahn sollen Geschwindigkeiten von 90 und mindestens 110, aber nicht schneller als 145 km/h gefahren werden. Die Außentemperatur muss zwischen 0 und 30 °C liegen, die Klimaanlage ist eingeschaltet.
Die Testfahrt darf nicht über 700 Meter über dem Meer stattfinden und lediglich 100 Meter Höhendifferenz aufweisen. Seit September 2017 müssen im RDE die Euro 6-Schadstoffgrenzwerte in Straßentests eingehalten werden. Dies gilt im ersten Schritt für neu zu zertifizierende Typen seit 1. September 2017 und spätestens ab 1. September 2019 für alle Typen.
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